Michael Heuchemer
Herzlich Willkommen.
Dr. Michael Heuchemer

  

2013

2012

2011

  • Nachlese zum Staatshaftungsverfahren Gäfgen ./. Bundesland Hessen 8.8.2011

2010

2009

  • Rhein-Zeitung 10.9.2009: Wie beherzt dürfen Retter im Notfall helfen?
  • Frankfurter Neue Presse 5.10.2009 im Fall Gäfgen
  • Tageszeitung 6.10.2009: Metzler-Mörder gegen Hessen
  • Rhein-Zeitung 9.11.2009: Richter holen für Gäfgen-Prozess höchst umstrittenen Gutachter
  • Frankfurter Rundschau 23.11.2009: Mit Rückendeckung von höchster Stelle im Fall Gäfgen
  • taz 8.12.2009: Folterdrohung im Prozess Gäfgen wir das zweite Mal ausgewechselt

2008 

2007

2006

2005




PRESSEERKLÄRUNG

  • Erfolg Magnus Gäfgens vor dem Oberlandesgericht Frankfurt gegen den Berliner Richter Ohlsen:
    Beginn des Hauptsacheverfahrens wegen Leserbrief im Stil "der Diktion nationalsozialistischer Propaganda"
  • Magnus Gäfgens Buch jetzt im Buchhandel

Mit Beschluss vom 25.10.2005 hat der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt die abweisende Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben und meinem Mandanten Herrn Magnus Gäfgen Prozesskostenhilfe gegen den Richter am Landgericht Berlin Andreas Ohlsen zugesprochen.
Richter Ohlsen hatte in einem im "Tagesspiegel" vom 19.12.2004 veröffentlichten Leserbrief u.a. ausgeführt, man könne Magnus Gäfgen "sogar unter Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention subsumieren: Wer so etwas tut, ist ein Unmensch, ein Nicht-Mensch und damit ein "Niemand". Und "Niemand" darf bekanntlich der Folter unterzogen werden. Andreas Ohlsen, Richter am Landgericht Berlin".

Gegen Ohlsen war daraufhin ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Führende Juristen und Politiker distanzierten sich von der Äußerung Ohlsens. U.a. hieß es, dass Richter Ohlsen "als Richter in einem demokratischen Rechtswesen nicht tragbar" sei.

In dem nunmehr ergangenen, 21seitigen Beschluss zugunsten Magnus Gäfgens heißt es wörtlich, der Leserbrief könne eine "schwer wiegende Verletzung des unantastbaren Kerngehalts der Menschenwürde" Gäfgens ausmachen. Es komme eine "schwer wiegende Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts" und "ein gezielter Eingriff in den Kernbereich der Menschenwürde" Magnus Gäfgens in Betracht. Weiter führt der Senat wörtlich aus, dass Ohlsens Äußerungen wiesen "eine erhebliche Nähe zu der Diktion nationalsozialistischer Propaganda" auf.

In umfangreichen Bezugnahmen auch auf die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung betonte der Senat den Stellenwert des Schutzes der Menschqualität jedes Einzelnen und des Schutzes der Menschenwürde. Die Frage der (stets rechtswidrigen und auch strafbaren) "Schmähkritik" und der "Menschenwürdeverletzung" verlange im Hauptverfahren eine "eingehende Würdigung". Das Gericht monierte auch, dass der Richter "seiner Unterschrift unter den Leserbrief seine Amtsbezeichnung hinzugesetzt" und somit seiner Äußerung zusätzliches Gewicht verliehen habe. Klageziel ist die Unterlassung sowie der Ersatz immateriellen und materiellen Schadensersatzes in der Größenordnung von 10.000 EUR. Den ausgeurteilten Betrag will Magnus Gäfgen wohltätigen Zwecken zukommen lassen. Es sind im Zusammenhang mit Magnus Gäfgens Buchveröffentlichung konkrete Vorbereitungen im Gange für die Gründung einer Stiftung zugunsten kindlicher Verbrechensopfer mit dem Zweck, diesen das Risiko der Nebenklage sowie der Durchsetzung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche abzunehmen (www.michael-heuchemer.de; www.magnus-gaefgen.de). Aufgrund des Beschlusses wird in Kürze vor dem LG Marburg das Hauptverfahren gegen Ohlsen eröffnet werden.

Der Beschluss des Oberlandesgerichts ist ein sehr wichtiges Signal, dass eine von einem Richter (noch dazu unter Hinzufügung seiner Amtsbezeichnung) veröffentlichte Leugnung des Menschseins, der Menschenqualität und des Anspruchs auf Menschenwürde eines anderen den Kerngehalt der Menschenwürde verletzt und in einem demokratischen Rechtsstaat unerträglich ist. Insoweit ist die Entscheidung ein Erfolg für den Schutz fundamentaler Grundrechte in Reaktion auf den von Ohlsen verübten Angriff auf den Schutz der Menschenwürde, der Menschenrechte und des Folterverbots als entscheidende, verfassungskräftig verbürgte Werte. Wir sehen dem Hauptsacheverfahren sehr optimistisch entgegen.

Einzelheiten zum Verfahrensgang und die tragenden Gründe der vorinstanzlichen Entscheidung sind abgedruckt in Magnus Gäfgens Buch "ALLEIN MIT GOTT-DER WEG ZURÜCK", das nunmehr im Buchhandel erhältlich ist (ISBN 3-00-017114-2) und im Internet unter www.magnus-gaefgen.de bezogen werden kann.

Rechtsanwalt Dr. iur. Michael Heuchemer
In der Hohl 9
56170 Bendorf
Tel. 02622 90 54 39
Fax 02622 4190
www.magnus-gaefgen.de
www.michael-heuchemer.de



 

PRESSEERKLÄRUNG

  • Magnus Gäfgen nimmt entscheidende Hürde in Straßburg:
    Europäischer Gerichtshof stellt nach erfolgreicher Vorprüfung der Bundesrepublik Beschwerde zu
     
  • Buch Magnus Gäfgens erhältlich


I. Die Entscheidung zugunsten Magnus Gäfgens
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) hat die Vorprüfung der am 15.06.2005 eingereichten Beschwerde meines Mandanten Herrn Magnus Gäfgen (Aktenzeichen 22978/05 Gäfgen v. Germany) mit Erfolg für Magnus Gäfgen abgeschlossen. Mit Beschluss vom 15.09.2005 hat die III. Kammer des Gerichtshofs die Voraussetzungen der Vorprüfung bejaht und die Beschwerde der Bundesrepublik Deutschland zur Stellungnahme zugestellt.

Damit hat die Beschwerde Magnus Gäfgens die Vorprüfung des EGMR erfolgreich bestanden und die in der Praxis entscheidende Hürde vor einer Entscheidung in der Sache genommen. In der Vorprüfung werden die Zulässigkeit der Beschwerde und auf der Basis der einzureichenden nationalen Gerichtsentscheidungen auch tragende Teile ihrer Begründetheit vorab geprüft. Die Vorprüfung hat eine Funktion wie die Annahme- oder Ablehnungsmöglichkeiten vor den nationalen Verfassungsgerichten. Die weitaus größte Zahl der jährlich über 40.000 Beschwerden scheitert bereits nach Artikel 35 Absatz 3 und Artikel 28 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) an der Vorprüfung. Die jetzige Entscheidung ist der maximale Erfolg, der im derzeitigen Verfahrensstadium erreichbar ist.

Die Bundesrepublik Deutschland als Beschwerdegegnerin wurde unter Fristsetzung zum 9. Dezember 2005 zur Stellungnahme zu den Vorwürfen im Einzelnen aufgefordert. Der EGMR hat damit den Weg freigemacht für eine materielle Prüfung des Falles. In dem weiteren Annahmeverfahren wird sodann auf der Basis auch einer weiteren Stellungnahme des Beschwerdeführers über die Annahme entschieden.

In seiner offiziellen Sachverhaltsdarstellung nimmt der EGMR u.a. Bezug auf die Entscheidungen des Landgerichts Frankfurt sowie auf die des Bundesverfassungsgerichts über die damals aus formalen Gründen nicht angenommene Verfassungsbeschwerde Magnus Gäfgens. In dem der Entscheidung beigefügten Tatbestand ("Statements of Facts") betont der EGMR mehrfach, dass nach diesen Entscheidungen eine Verletzung des Folterverbots gemäß Art. 3 EMRK sowie des Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 104 Abs. 1 Satz 2 GG vorliegt (Entscheidungen im Volltext unter www.magnus-gaefgen.de)
Schon zum Abschluss der Vorprüfung hat der Gerichtshof damit ein eindeutiges Zeichen gesetzt, sich des Falles inhaltlich annehmen zu wollen.

Die Entscheidung in diesem Verfahrensstadium ist als herausragender Erfolg für den Schutz der Menschenrechte durch den EGMR zu werten. Das Verfahren hat grundsätzliche Bedeutung und wird eine Entscheidung erbringen über die Frage, ob für die Folter im Strafverfahren des Rechtsstaats Raum seine darf und ob Geständnisse und Beweisergebnisse mit der Drohung mit massiven physischen Schmerzen erpresst werden dürfen.

Magnus Gäfgen führt die Beschwerde mit dem Ziel, für die Zukunft Folter im Strafverfahren prinzipiell durch eine Leitentscheidung von weit reichender symbolischer Bedeutung zu verhindern. Er hat die Beschwerde absichtlich nicht mit dem üblichen Ziel einer auch finanziellen Entschädigung eingelegt. Dies hat er bewusst unterlassen, um die symbolische Bedeutung des Verfahrens zu unterstreichen.

Die erste Entscheidung aus Straßburg ist als Erfolg für das Recht jedes Einzelnen zu werten, nicht ebenfalls Opfer staatlicher Folter zu werden. Es geht darum, zu verhindern, dass Menschen in Strafverfahren Opfer massiver Drohungen mit physischem Missbrauch werden. Wird die Folter geduldet, so ist ein Übergreifen des staatlichen Unrechts der Folter auf Unschuldige in der Realität des Strafverfahrens unausweichlich vorprogrammiert. Es liegt in der Logik der Folter, auch Unschuldige zu erfassen.
Wir sehen den weiteren Entscheidungen nunmehr sehr optimistisch entgegen. Es ist schwer vorstellbar, wie die Bundesrepublik den Vorwurf des Verstoßes gegen das Folterverbot nach Art. 3 EMRK bestreiten will, nachdem das Landgericht Frankfurt ihn wiederholt festgestellt und sogar das Bundesverfassungsgericht ihn bekräftigt hat (Volltext unter www.magnus-gaefgen.de). 

II. Buch Magnus Gäfgens erhältlich
In dem nunmehr erschienenen Buch "ALLEIN MIT GOTT-DER WEG ZURÜCK" - jetzt erhältlich im Internet unter www.magnus-gaefgen.deund alsbald auch über den Buchhandel bestellbar;  ISBN 3-00-017114-2; 29,80 EUR (bitte zunächst im Internet bestellen) - äußert sich Magnus Gäfgen selbst ausführlich zu seinem Fall. In dieser ersten authentischen Schilderung nimmt Gäfgen zu seiner Tat und dem sogenannten "Frankfurter Folter-Fall" Stellung.
Es enthält Rückblicke auf Kindheit und Jugend, die Tätigkeit als Leiter kirchlicher Jugendfreizeiten, seine Verwurzelung im katholischen Glauben, seine Lebensziele  sowie auf seine Studienzeit und auf die Umstände, die zu seiner Tat geführt haben.
Mit Blick auf den Prozess schildert Magnus Gäfgen aus seiner Sicht die Erfahrungen in der Untersuchungshaft, den Ablauf des Prozesses und seine Empfindungen bei wichtigen Prozessereignissen sowie bei der Urteilsverkündung im Juli 2003.
Erstmals publiziert werden ausgewählte, bislang geheime Unterlagen zu den Prozessen gegen Magnus Gäfgen und den seinerzeitigen Frankfurter Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner, die darlegen, wie  die als Folter einzustufenden Drohungen systematisch verheimlicht werden sollten.

Schließlich thematisiert er den Gang nach Straßburg:  Er schildert seine Ziele vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und die Reaktionen der Öffentlichkeit auf die Beschwerde in Straßburg.
Magnus Gäfgen geht es in seinem Buch darum, sein Empfinden von Reue und Einsicht aufrichtig und eindringlich aufzuzeigen. Er will die Auseinandersetzung mit seiner Tat suchen und voranbringen. So versucht er, einen Dialog eröffnen und ein Zeichen der Wiedergutmachung zu setzen.
Magnus Gäfgens materieller Erlös aus dem Verkauf dieses Buches wird wohltätigen Zwecken zugute kommen.


Nähere Informationen unter: www.magnus-gaefgen.de sowie www.michael-heuchemer.de

Rechtsanwalt Dr. iur. Michael Heuchemer
In der Hohl 9
56170 Bendorf
Tel. 02622 90 54 39
Fax 02622 4190
www.magnus-gaefgen.de
www.michael-heuchemer.de


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WICHTIGER HINWEIS: STRAFRECHTLICHE VERFOLGUNG DROHT!

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Beleidigungen oder Drohungen mit strafbarem Inhalt zum Nachteil des Herrn Magnus Gäfgen oder des Herrn RA Dr. iur. Michael Heuchemer ohne jede Ausnahme und ohne weitere Vorwarnung strafrechtliche und zivilrechtliche Verfolgung auslösen.

Die Strafanzeige wird unverzüglich ausgebracht; zivilrechtliche Schritte folgen sogleich nach. Anonyme Schreiben, Faxdokumente oder e-mails werden ebenfalls ausnahmslos zur Anzeige gebracht und der Absender mit den geeigneten technischen Instrumentarien ermittelt. Verwiesen wird auf die Strafbarkeit insbesondere nach den §§ 126, 185 ff., 241 StGB. Es wird insoweit versichert, dass in besonnener Routine und Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft jedweder Verstoß mit allem Nachdruck verfolgt wird. Täter müssen ggf. mit der Durchsuchung ihrer Wohn- und Geschäftsräume (§§ 102, 105 StPO) und Beschlagnahmung ihrer elektronischen Geräte rechnen.
Die Verfahrenskosten des Strafverfahrens (§§ 465 ff StPO) sowie des Zivilverfahrens (§ 91 ZPO) hat jeweils der Täter zu tragen.

Zahlreiche Verfahren sind gerichtlich anhängig. Verfolgt wird ohne Ausnahme!




 

Meldung Straßburg I - siehe jetzt auch Eilverfahren:

  • Magnus Gäfgen nimmt entscheidende Hürde in Straßburg:
    Europäischer Gerichtshof stellt nach Vorprüfung der Bundesrepublik Beschwerde zu
  • Buch von Magnus Gäfgen zu seinem Fall erhältlich

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) hat die Vorprüfung der am 15.06.2005 eingereichten Beschwerde Magnus Gäfgens (Aktenzeichen 22978/05 Gäfgen v. Germany) mit Erfolg für Magnus Gäfgen abgeschlossen. Mit Beschluss vom 15.09.2005 hat die III. Kammer des Gerichtshofs die Voraussetzungen der Vorprüfung bejaht und die Beschwerde der Bundesrepublik Deutschland zur Stellungnahme zugestellt.

Damit hat die Beschwerde Magnus Gäfgens die Vorprüfung des EGMR erfolgreich bestanden und die in der Praxis entscheidende Hürde vor einer Entscheidung in der Sache genommen.
Die Bundesrepublik Deutschland als Beschwerdegegnerin wurde unter Fristsetzung zum 9. Dezember 2005 zur Stellungnahme zu den Vorwürfen im Einzelnen aufgefordert. Der EGMR hat damit den Weg freigemacht für eine materielle Prüfung des Falles.

Die Entscheidung in diesem Verfahrensstadium ist als herausragender Erfolg für den Schutz der Menschenrechte durch den EGMR zu werten.

In dem nunmehr erschienenen Buch "ALLEIN MIT GOTT-DER WEG ZURÜCK" - jetzt erhältlich im Internet unter www.magnus-gäfgen.de und alsbald über den Buchhandel bestellbar; ISBN 3-00-017114-2; 29,80 EUR - äußert sich Magnus Gäfgen selbst ausführlich zu seinem Fall. Bitte zunächst im Internet bestellen.

Nähere Informationen unter NEWS Presseerklärung

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WICHTIGER HINWEIS: STRAFRECHTLICHE VERFOLGUNG DROHT!

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Beleidigungen oder Drohungen mit strafbarem Inhalt zum Nachteil des Herrn Magnus Gäfgen oder des Herrn RA Dr. iur. Michael Heuchemer ohne jede Ausnahme und ohne weitere Vorwarnung strafrechtliche und zivilrechtliche Verfolgung auslösen.

Die Strafanzeige wird unverzüglich ausgebracht; zivilrechtliche Schritte folgen sogleich nach. Anonyme Schreiben, Faxdokumente oder e-mails werden ebenfalls ausnahmslos zur Anzeige gebracht und der Absender mit den geeigneten technischen Instrumentarien ermittelt. Verwiesen wird auf die Strafbarkeit insbesondere nach den §§ 126, 185 ff., 241 StGB. Es wird insoweit versichert, dass in besonnener Routine und Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft jedweder Verstoß mit allem Nachdruck verfolgt wird. Täter müssen ggf. mit der Durchsuchung ihrer Wohn- und Geschäftsräume (§§ 102, 105 StPO) und Beschlagnahmung ihrer elektronischen Geräte rechnen.
Die Verfahrenskosten des Strafverfahrens (§§ 465 ff StPO) sowie des Zivilverfahrens (§ 91 ZPO) hat jeweils der Täter zu tragen.

Zahlreiche Verfahren sind gerichtlich anhängig. Verfolgt wird ohne Ausnahme!



 

PRESSEERKLÄRUNG

  • Magnus Gäfgens Buch erhältlich

Erstmals äußert sich Magnus Gäfgen selbst ausführlich zu seinem Fall.
Unter dem Titel ALLEIN MIT GOTT- DER WEG ZURÜCK ist Gäfgens Buch nunmehr erhältlich.
Zum Preis von 29,90 EUR kann es im Internet unter www.magnus-gaefgen.de oder im Buchhandel (ISBN 3-00-017114-2) bestellt werden.

Das Buch ist die erste authentische Schilderung Gäfgens zu seiner Tat und dem sogenannten ???Frankfurter Folter-Fall“. Es enthält Rückblicke auf Kindheit und Jugend, die Tätigkeit als Leiter kirchlicher Jugendfreizeiten, seine Verwurzelung im katholischen Glauben, seine Lebensziele  sowie auf seine Studienzeit und auf die Umstände, die zu seiner Tat geführt haben.

Mit Blick auf den Prozess schildert Magnus Gäfgen aus seiner Sicht die Erfahrungen in der Untersuchungshaft, den Ablauf des Prozesses und seine Empfindungen bei wichtigen Prozessereignissen sowie bei der Urteilsverkündung im Juli 2003.

Erstmals publiziert werden ausgewählte, bislang geheime Unterlagen zu den Prozessen gegen Magnus Gäfgen und den seinerzeitigen Frankfurter Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner, die darlegen, wie  die als Folter einzustufenden Drohungen systematisch verheimlicht werden sollten.
Neben dieser  erstmals authentisch publizierten Schilderung  von Ablauf und Details seiner Vernehmung im Polizeigewahrsam schildert er sein heutiges Leben in Haft und den Versuch der Bewältigung  seiner Tat.

Schließlich thematisiert er den Gang nach Straßburg:  Er schildert seine Ziele vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und die Reaktionen der Öffentlichkeit auf die Beschwerde in Straßburg.

Magnus Gäfgen geht es in seinem Buch darum, sein Empfinden von Reue und Einsicht aufrichtig und eindringlich aufzuzeigen. Er will die Auseinandersetzung mit seiner Tat suchen und voranbringen. So versucht er, einen Dialog eröffnen und ein Zeichen der Wiedergutmachung zu setzen.

Magnus Gäfgens materieller Erlös aus dem Verkauf dieses Buches wird wohltätigen Zwecken zugute kommen.

Nähere Informationen und Bestellung unter: www.magnus-gaefgen.de.


Rechtsanwalt Dr. Michael Heuchemer
Tel. 02622 90 54 39

 

Auszug aus dem Vorwort

"Es ist der Versuch der Auseinandersetzung, des Verstehens und des Bewältigens. Hier bin ich schon dafür aufrichtig dankbar, wenn mir ein Weg aufgezeigt wird, zu Antworten zu gelangen, nach denen ich selbst noch suche. Meine Tat reut mich unendlich. In meinen Gedanken bin ich tagaus, tagein bei Jakob, bei der Familie meines Opfers und allen, die ich verletzt habe. Vielleicht lässt sich der Schmerz über mein Versagen in etwas Fruchtbares umwandeln, wenn ich den Weg der Mitteilung und des Dialogs suche. Jeden Weg bin ich bereit zu gehen, wenn es helfen kann, wenigstens etwas Linderung zu bewirken. Ich glaube an die Gnade der Vergebung Gottes und der Menschen und habe ihre Früchte bereits vielfach dankbar erlebt in einer Lage, die ansonsten und ohne sie schier trostlos und ausweglos gewesen wäre, weil mir kein Weg offen stand, den Weg zu den durch mich Verletzten zu suchen. Umso mehr hoffe ich auf eine Fortsetzung in der Zukunft, zu der ich meinen Teil betragen will, so gut ich es kann. Ich bin zuversichtlich, dass es gelingen mag. So soll es auch und insbesondere der Versuch des Dialogs und der Handreichung sein. Ich freue mich über jeden, der meine Hand zu ergreifen bereit ist und danke sehr dafür."

…..

"Auch meine Beweggründe und Ziele, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu ziehen, will ich darlegen. Häufig werde ich gefragt und es wird in den Zeitungen diskutiert, warum ich die Beschwerde nicht mit dem üblichen Ziel einer auch finanziellen Entschädigung eingelegt habe. Ich habe dies bewusst unterlassen, um die symbolische Bedeutung des Verfahrens zu unterstreichen. Nur, wenn deutlich wird, welche Dimension die von mir dort erstrebte Absage an die Folter hat, ist mein eigentliches Ziel nachvollziehbar und hoffentlich für die Öffentlichkeit verständlich. Es geht darum, eine Leitentscheidung gegen die Folter als Instrument des Strafverfahrens zu erwirken. Sie wird für Jahrzehnte prägend sein für die Realität strafrechtlicher Ermittlungen."

Auszug aus dem Vorwort des Verteidigers


"Es geht Magnus Gäfgen in dem vorliegenden Buch darum, das Empfinden von Reue und Einsicht – Begriffe, die viel zu oft nur Floskeln aus dem Plädoyer des Strafverteidigers sind - aufrichtig und eindringlich zu zeigen. Seine Verzweiflung über das Geschehen ist unendlich. Mit seinen hier entfalteten Gedanken will Magnus Gäfgen die Auseinandersetzung mit seiner Tat suchen und voranbringen. Er stellt sich die quälende Frage, wie sie geschehen konnte und wo der tragische Weg begann, der in ihr endete. Dabei will er will einen Dialog eröffnen und ein Zeichen der Wiedergutmachung setzen. Dieser soll auch sein materieller Erlös aus diesem Buch zugute kommen."

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WICHTIGER HINWEIS: STRAFRECHTLICHE VERFOLGUNG DROHT!

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Beleidigungen oder Drohungen mit strafbarem Inhalt zum Nachteil des Herrn Magnus Gäfgen oder des Herrn RA Dr. iur. Michael Heuchemer ohne jede Ausnahme und ohne weitere Vorwarnung strafrechtliche und zivilrechtliche Verfolgung auslösen.

Die Strafanzeige wird unverzüglich ausgebracht; zivilrechtliche Schritte folgen sogleich nach. Anonyme Schreiben, Faxdokumente oder e-mails werden ebenfalls ausnahmslos zur Anzeige gebracht und der Absender mit den geeigneten technischen Instrumentarien ermittelt. Verwiesen wird auf die Strafbarkeit insbesondere nach den §§ 126, 185 ff., 241 StGB. Es wird insoweit versichert, dass in besonnener Routine und Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft jedweder Verstoß mit allem Nachdruck verfolgt wird. Täter müssen ggf. mit der Durchsuchung ihrer Wohn- und Geschäftsräume (§§ 102, 105 StPO) und Beschlagnahmung ihrer elektronischen Geräte rechnen.
Die Verfahrenskosten des Strafverfahrens (§§ 465 ff StPO) sowie des Zivilverfahrens (§ 91 ZPO) hat jeweils der Täter zu tragen.

Zahlreiche Verfahren sind gerichtlich anhängig. Verfolgt wird ohne Ausnahme!