Michael Heuchemer
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Dr. Michael Heuchemer

  

Im Notfall muss Patient Schmerzen aushalten

Medikament Ketamin für Rettungsdienst tabu

Rheinland-Pfalz.
Was dürfen Rettungsassistenten und was nicht? Nach Auffassung von Arbeitsrichtern mehr, als ihnen Arbeitsgeber zugestehen. Schließlich musste das Rote Kreuz Florian Ströbel, der Notfallpatienten schmerzstillende Medikamente gegeben hatte, ohne einen Notarzt hinzuziehen, nach der Entlassung wieder einstellen. Doch der Streit um das, was Rettern erlaubt ist, geht in eine neue Runde - und tangiert Kranke wieder ganz direkt.
So hat der Ärztliche Leiter Rettungsdienst und Bad Kreuznach das Mainzer Innenministerium informiert, dass es aus ärztlicher Sicht "äußerst problematisch" sei, wenn Rettungsassistenten das Medikament Ketamin (auch bekannt als Ketanest) benutzen. Bei einer falschen Anwendung könne das Schmerzmittel "schwerwiegende Komplikationen" mit sich bringen. Daraufhin hat Hermann Josef Gundlach vom Innenministerium den zuständigen Behörden empfohlen, den Rettungsdienst anzuweisen, dass Rettungsassistenten das Medikament nicht mehr nutzen. Dass dies nur noch Ärzte tun dürfen, können der Berufsverband und die Verdi-Landesfachgruppe Rettungsdienst nicht verstehen. Marco König, Vorsitzender des Berufsverbands, und Karl-Heinz Groß, Vorsitzender der Gewerkschaftsgruppe: "Es gibt keine Alternative zu Ketamin." Es wird eingesetzt, um Schmerzen von Patienten mit erheblichen Verletzungen zu lindern und hat den Vorteil, dass Reflexe der Behandelten weiter funktionieren. Ketamin kann vor allem psychische Nebenwirkungen bis hin zur Nahtoderfahrung haben und im Extremfall bei Überdosierung zum Tod führen. Bislang habe es nie Komplikationen gegeben - auch, weil die Retter für den Umgang mit Medikamenten geschult werden.
Ein vom Berufsverband in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten betont zudem, dass die Anweisung, das Medikament nicht zu nutzen, ein Aufruf zum Unterlassen von Hilfe und strafbar sei. Der Ärztliche Leiter, Dr. Guido Scherer, und Hermann-Josef Gundlach sehen die Entscheidung durch Stellungnahmen der Bundesärztekammer und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Notärzte jedoch gedeckt. In lebensbedrohlichen Situationen sei es Assistenten erlaubt, Medikamente zu geben, bis zur einheitlichen Ausbildung aber nicht allein zur Schmerzlinderung. Mehr als Patienten zu stabilisieren und in die Klinik zu fahren, sollten sie nicht tun, wenn kein Arzt verfügbar ist, sagt Guido Scherer. "Auch wenn der Patient vor Schmerzen brüllt".
Christian Kirstges