Michael Heuchemer
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Dr. Michael Heuchemer

  
Der Spiegel, 7.6.2010

„Einspruch  Die Würde der Fürchterlichsten"


Ferdinand von Schirach über die Menschenrechtsklage des Kindermörders Magnus Gäfgen

Vor ein paar Tagen fuhr ich nach Wustrau. Dort ist das Haus des "alten Zieten", des legendären Husarengenerals Friedrichs des Großen. "Zieten aus dem Busch" nannte man ihn wegen seiner Überraschungsangriffe. Es war eine wunderbare Fahrt durchs Ruppiner Land: Moränen, Wälder, Seen, alles karg und einsam, das alte Preußen. Fontane schrieb darüber in den "Wanderungen durch die Mark Brandenburg". Kaum etwas hat sich geändert, nur die Windräder stören. Heute ist im Schloss ein Teil der deutschen Richterakademie untergebracht.

An diesem Tag erging die Entscheidung der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in der Sache Gäfgen gegen die Bundesrepublik Deutschland. Das Gericht gab Gäfgen teilweise recht. Deutschland habe gegen Artikel 3 der Menschenrechtskonvention, das sogenannte Folterverbot, verstoßen. Gäfgen sei zwar nicht gefoltert, er sei aber unmenschlich behandelt worden. Sein Hauptziel erreichte Gäfgen nicht. Das Verfahren gegen ihn sei fair gewesen, entschied das Gericht. Es wird keinen neuen Prozess geben.

Vor fast acht Jahren, am 27. September 2002, entführte Magnus Gäfgen den elfjährigen Jakob von Metzler. Gäfgen war Jurastudent, auf den Fotos sieht er wie ein normaler junger Mann aus, fast noch in der Pubertät, unsicher und überheblich zugleich. Er tötete sein Opfer, das Kind starb qualvoll. Dann erpresste er die Familie des Jungen, erhielt eine Million Euro Lösegeld. Gäfgen wollte reich sein, er wollte dazugehören. Einen Tag später wurde er festgenommen. In seiner Wohnung fand die Polizei den größten Teil des Lösegelds. Ein paar Monate später, am 28. Juli 2003, verurteilte ihn eine Schwurgerichtskammer des Landgerichts Frankfurt unter anderem wegen Mordes zur lebenslangen Haft. Das Gericht stellte die besondere Schwere seiner Schuld fest. Es ist die höchste Strafe, die in unserem Land verhängt werden kann. Es war ein sinnloses Verbrechen, hässlich wie alle Taten, bei denen es nur um Geld geht. Wir hätten den Fall vermutlich trotzdem vergessen.

Durfte Daschner tun, was er tat?


Aber es passierte noch etwas anderes. Als Gäfgen festgenommen wurde, glaubte der stellvertretende Polizeipräsident Frankfurts, Wolfgang Daschner, das Kind sei noch am Leben. Er entschied, Gäfgen sollen erhebliche Schmerzen angedroht werden, damit er den Aufenthaltsort seines Opfers preisgibt. Gäfgen gestand unter diesem Druck, die Einzelheiten konnten nicht genau rekonstruiert werden. Plötzlich redeten alle über diesen Fall, in den Universitäten, den Gerichten, den Kneipen, auf Flughäfen und in den Einkaufspassagen. Auch jetzt, in der Richterakademie, sprachen wir darüber. Die Positionen haben nichts von ihrer Schärfe verloren: Durfte Daschner tun, was er tat? Und wenn er es nicht durfte, handelte er ohne Schuld?

Dabei scheint eigentlich alles ganz einfach. Friedrich der Große, der den alten Zieten verehrte, hatte schon 1740 die Folter in Preußen abgeschafft. Kurz nach seinem Amtsantritt verbot er durch Kabinettsorder die Tortur. Im Grundgesetz heißt es heute: "Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich misshandelt werden." Es steht noch in anderen Gesetzen: Foltern ist verboten. Punkt. Ende der Diskussion. Das gilt für den Staat immer und ausnahmslos. Es gilt auch, wenn ein Leben in Gefahr ist, das durch die Folter gerettet werden könnte. Aber der Fall Gäfgen hat etwas Altes und Dunkles, etwas Suggestives: Ein Kind kann gerettet werden. Der Polizist muss nur ein wenig gegen ein Gesetz verstoßen. Und was ist schon das bisschen unmenschliche Behandlung eines Verbrechers, wenn es um ein unschuldiges Leben geht? Wir wissen natürlich, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Wir wissen, dass auch ein Mörder Würde wie jeder andere Mensch besitzt, ja besitzen muss. Das alles ist leicht gesagt, es steht in jedem Lehrbuch, wir können solche Sätze beim Abendessen oder nach dem Kirchgang zitieren. Die Wirklichkeit ist brutaler, die feinen Regeln scheinen dort nicht zu halten, sie klingen wie Professorengerede, das an der Realität scheitert.

Er rettet das Kind und geht selbst unter

 
Es ist wie in einer griechischen Tragödie: Der Polizist darf nicht tun, was er als Mensch tun will. Das Gesetz verlangt Fürchterliches. Der Polizist ist Vertreter des Staates, er muss nach dem Recht handeln. Die Tragödie trifft ihn nicht als Strafverfolger, sie trifft ihn als private Person, als einfachen Menschen. Er muss sich entscheiden, allein.
Daschner entschied sich, Gäfgen Schmer- zen androhen zu lassen. Daschner wusste, dass ihm nicht viel passieren würde. Die Gerichte würden ihn verurteilen, aber sie würden milde sein. Die Bevölkerung wäre auf seiner Seite, die Boulevardpresse würde ihn feiern. Er behielt recht.
Die Folgen müssten ganz anders aussehen. Der Polizist, der sich für die Folter entscheidet, muss hart bestraft werden. Keine Verwarnung mit Strafvorbehalt wie bei Daschner, sondern eine mehrjährige Gefängnisstrafe, Entlassung aus dem Dienst, Streichung der Pension. Es wiegt schwer, wenn der Staat selbst und seine Diener gegen die Gesetze verstoßen. Wenn Daschner solche Strafen hätte befürchten müssen, die jetzt auch der Europäische Gerichtshof indirekt verlangt, wäre es eine echte Entscheidung gewesen: Er rettet das Kind und geht selbst unter. Er würde nicht als Verbrecher eingesperrt, sondern als Held. Helden müssen scheitern, es ist ihr Wesen. Sie fallen, auch wenn sie glauben, sie hätten das Richtige getan.

2. Teil: Wir werden verlieren, wenn wir die Daschners gewähren lassen.

So ist Daschner kein Held. Er ist heute Leiter des Präsidiums für Technik, Logistik und Verwaltung der hessischen Polizei. Das Gericht hat ihn nicht nur milde behandelt, der Staat hat ihn durch diese Beförderung auch noch belobigt, ihn, der die Folter androhen ließ. Der Europäische Gerichtshof sagt dazu: "Es gibt Anlass zu grundlegenden Zweifeln, ob die Behörden angemessen auf den Ernst der Lage angesichts einer Verletzung von Artikel 3 reagiert hatten." Der Gerichtshof hat vollkommen recht. Wir werden verlieren, wenn wir die Daschners gewähren lassen. Die dünne Papiertür, die uns vom Chaos trennt, wird reißen. Jan Philipp Reemtsma nennt die Folter einen Zivilisationsbruch. Es ist viel mehr als ein Lehrsatz, es ist am Ende das, was uns rettet: Auch der Fürchterlichste darf niemals angetastet werden. Und wer es doch tut, muss ins Gefängnis.
Der Beschluss des Europäischen Gerichtshofs sagt aber auch, das Verfahren gegen Gäfgen sei fair gewesen. Die Sache ist ein wenig kompliziert. In dem Prozess gegen Gäfgen entschieden die Richter des Frankfurter Landgerichts, sein Geständnis sei nichtig, die Folterandrohung mache es unverwertbar. Daraufhin gestand Gäfgen erneut. Er sagte, er tue das freiwillig, aus Reue, er wolle Verantwortung für sein Verbrechen übernehmen. Deshalb, so der Europäische Gerichtshof, sei aus dem unverwertbaren Geständnis Gäfgen kein Nachteil entstanden.

Niemand kann sicher sagen, ob das Frankfurter Landgericht Gäfgen noch ohne Geständnis hätte verurteilen können. Einiges spricht dagegen. Immerhin legt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nahe, dass alle Beweise, die aus dem nichtigen Geständnis gewonnen wurden, unverwertbar wären. Für einen kurzen Moment war das Schicksal Gäfgens wieder in seiner Hand. Hätte er jetzt geschwiegen, wäre er vielleicht davongekommen. Daschners Entscheidung hätte so die schrecklichsten Folgen gehabt: Das Kind ist tot, sein Mörder müsste freigesprochen werden.

Gäfgen ist der Mörder, aber am Ende sind alle schuldig geworden

Vermutlich hat Gäfgen erst viel später begriffen, was ihm plötzlich möglich wurde. Sein erfahrener Verteidiger verstand es sicher sofort. Er riet seinem Mandanten, erneut zu gestehen. Das Ergebnis war die Höchststrafe. Einige Richter in Wustrau meinten, der Verteidiger habe richtig gehandelt. Er habe in diesem Fall schlimmstes Unrecht - den Freispruch für Gäfgen - sicher verhindert. Sie irren sich. Das "Handbuch des Strafverteidigers" beginnt mit den Worten: "Verteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben." Der Verteidiger ist Partei. Er darf nur die Interessen seines Mandanten vertreten - nicht die des Staatsanwalts, nicht die der Richter und schon gar nicht die der Öffentlichkeit. Er muss der "Gegenspieler von Gericht, Staatsanwaltschaft und anderen staatlichen Einrichtungen" sein, wie die Richterin am Europäischen Gerichtshof Renate Jäger einmal schrieb. Er ist frei von staatlichen Einflüssen. Nur wenn er alles tut, nur wenn er für seinen Mandanten mit allen zulässigen Mitteln kämpft, erfüllt er seinen Auftrag. Und nur so entsteht Gerechtigkeit, auch wenn das Urteil im Einzelfall ungerecht scheint.

Gäfgen ist der Mörder, aber am Ende sind alle schuldig geworden. Die Gerichte, weil sie Daschner zu milde bestraften, die Verwaltung, weil sie ihn beförderte. Daschner, weil er sich gegen die Grundprinzipien unseres Staates entschied und die Würde eines Menschen verletzte. Und der Verteidiger, weil er nie ein echter Gegenspieler des Gerichts war.
Spät am Abend in Wustrau brachte mich ein alter Richter zu meinem Wagen. Der Nebel war vom See hochgestiegen, es war kalt. Früher wurde hier Torf in den Mooren gestochen. Der alte Mann meinte, ihm habe die Diskussion gefallen. Dann sagte er: "Wissen Sie eigentlich, was Montaigne schon 1580 über die Folter dachte? Nein? Er schrieb: ,Sie ist doch eine sehr unnütze Erfindung.'"