Michael Heuchemer
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Dr. Michael Heuchemer

  
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Rechtsanwalt Dr. iur. Michael Heuchemer



Kontaktdaten
Rechtsanwalt Dr. iur. Michael Heuchemer
In der Hohl 9
56170 Bendorf

Tel +49 2622 90 54 39
Fax +49 2622 41 90

http://www.michael-heuchemer.de

Bürostunden
Mo-Sa 10.00 – 19:30 Uhr
Termine nach Vereinbarung

Aufsichtsbehörde
Rechtsanwaltskammer Koblenz
Rheinstr. 24
56068 Koblenz
Telefon: (0261) 30335-0
Telefax: (0261) 30335-22-66
http://www.rakko.de
info@rakko.de

Kammerzugehörigkeit
Rechtsanwaltskammer Koblenz
Rheinstr. 24
56068 Koblenz
Telefon: (0261) 30335-0
Telefax: (0261) 30335-22-66
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Berufsbezeichnung
Rechtsanwalt (verliehen durch das Justizministerium des Bundeslandes Rheinland-Pfalz)
Staat der Verleihung: Bundesrepublik Deutschland

Steuernummer Str.-Nr 22/068/3230/9

(c) 2005 Alle Rechte und Änderungen bleiben vorbehalten.

Es gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen

BRAGO Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (bis 30.06.2004)
RVG, VV Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Vergütungsverzeichnis (ab 01.07.2004)
BRAO Bundesrechtsanwaltsordnung
BORA Berufsordnung für Rechtsanwälte
FAO Fachanwaltsordnung

Diese und andere Gesetze, Texte und Verordnungen finden Sie auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer unter der Rubrik Berufsrecht.


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WICHTIGER HINWEIS: STRAFRECHTLICHE VERFOLGUNG DROHT!


Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Beleidigungen oder Drohungen mit strafbarem Inhalt zum Nachteil des Herrn Magnus Gäfgen oder des Herrn RA Dr. iur. Michael Heuchemer ohne jede Ausnahme und ohne weitere Vorwarnung strafrechtliche und zivilrechtliche Verfolgung auslösen.


Die Strafanzeige wird unverzüglich ausgebracht; zivilrechtliche Schritte folgen sogleich nach. Anonyme Schreiben, Faxdokumente oder e-mails werden ebenfalls ausnahmslos zur Anzeige gebracht und der Absender mit den geeigneten technischen Instrumentarien ermittelt. Verwiesen wird auf die Strafbarkeit insbesondere nach den §§ 126, 185 ff., 241 StGB. Es wird insoweit versichert, dass in besonnener Routine und Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft jedweder Verstoß mit allem Nachdruck verfolgt wird. Täter müssen ggf. mit der Durchsuchung ihrer Wohn- und Geschäftsräume (§§ 102, 105 StPO) und Beschlagnahmung ihrer elektronischen Geräte rechnen.
Die Verfahrenskosten des Strafverfahrens (§§ 465 ff StPO) sowie des Zivilverfahrens (§ 91 ZPO) hat jeweils der Täter zu tragen.


Zahlreiche Verfahren sind gerichtlich anhängig. Verfolgt wird ohne Ausnahme!