Michael Heuchemer
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Dr. Michael Heuchemer

  
Die Presse, Wien 2.7.2010

„Erfolg für Kindermörder: Deutschland wegen Folterung verurteilt

01.06.2010 | 13:49 |   (DiePresse.com)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat dem verurteilten Kindermörder Magnus Gäfgen teilweise Recht gegeben: Deutschland habe gegen das Folterverbot verstoßen. Polizisten hatten Gäfgen bedroht.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat am Dienstag der Beschwerde des Kindermörders Magnus Gäfgen gegen den deutschen Staat teilweise recht gegeben. Demnach war die Misshandlungsdrohung von Frankfurter Polizisten gegen den damals Verdächtigen ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Gäfgen ist mit seiner Absicht, ein neues Strafverfahren in Deutschland zu erreichen, jedoch gescheitert.
 
Die Straßburger Richter befanden, dass "die Drohung mit vorsätzlicher Misshandlung als unmenschliche Behandlung im Sinn des absoluten Folterverbots der Menschenrechtskonvention einzustufen ist." Es liege aber kein Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren nach Artikel 6 der Menschenrechtskonvention vor: Das Verfahren gegen Gäfgen müsse "im Ganzen als fair betrachtet werden".

Entführung und Mord aus Habgier

Gäfgen (35), damals Student der Rechtswissenschaften, tötete den elfjährigen Bankierssohn Jakob von Metzler am 27. September 2002 in Frankfurt aus Habgier und Geltungssucht und erpresste eine Million Euro von der Familie. Er war pleite, wollte aber seiner Freundin und gut situierten Freunden vortäuschen, er arbeite bei einer Kanzlei. Er wurde bei der Abholung des Lösegelds observiert und später festgenommen. Weil er über den Verbleib des Buben falsche Angaben machte und die Polizei um dessen Leben fürchtete, als das Kind bereits tot war, drohte ein Hauptkommissar auf Anweisung des Polizeivizepräsidenten Wolfgang Daschner ihm an, ein Kampfsportler würde ihm starke Schmerzen zufügen, wenn er nicht den Aufenthaltsort Jakobs nennen würde.

Der Hauptkommissar wurde vom Frankfurter Landgericht zu einer Geldstrafe auf Bewährung wegen schwerer Nötigung verurteilt. Gegen Daschner erging wegen Anstiftung zur Nötigung nur eine "Verwarnung mit Strafvorbehalt". Der hessische Innenminister Volker Bouffier beförderte ihn 2005 noch zum Leiter einer Dienststelle.

EGMR: Zu geringe Strafen für Polizisten

Der beim Europarat angesiedelte EGMR rügte, die Beförderung gebe "Anlass zu grundlegenden Zweifeln, ob die Behörden angemessen auf den Ernst der Lage angesichts einer Verletzung von Artikel 3 reagiert hatten". Die Bestrafung der Polizeibeamten zu nur sehr geringen Geldstrafen auf Bewährung habe nicht den notwendigen Abschreckungseffekt, um vergleichbaren Konventionsverletzungen vorzubeugen.

Die Straßburger Richter beanstandeten außerdem, dass die deutschen Behörden Gäfgen keine ausreichende Entschädigung für die unzulässige Behandlung gewährten. Der Kindsmörder fordert in einer Zivilklage gegen das Land Hessen mehr als 10.000 Euro Schmerzensgeld. Dazu beantragte er Prozesskostenhilfe, über die nach mehr als drei Jahren noch nicht rechtskräftig entschieden worden ist.

Die Entscheidung, dass das Misshandlungsverbot der Menschenrechtskonvention verletzt wurde, fiel in der Großen Kammer mit elf zu sechs Stimmen. Diese korrigiert die Feststellung der einfachen Kammer des EGMR vom 30. Juni 2008, die zwar ebenfalls einen Verstoß gegen Artikel 3 anerkannte, aber argumentiert hatte, die deutschen Gerichte hätten die Nachteile Gäfgens ausgeglichen.

Gäfgen-Anwalt und Opferfamilie zufrieden

Gäfgens Anwalt Michael Heuchemer war zufrieden. "Dies ist ein Signal, dass derartige Methoden bei der Polizei nicht einzusetzen sind", sagte Heuchemer nach der Urteilsverkündung, die klare Verurteilung Deutschlands sei "ein ganz wesentliches Signal, das wir erreichen wollten". Positiv äußerte sich auch der Anwalt der Familie des Mordopfers Jakob von Metzler. "Die Familie ist erleichtert, dass es keinen neuen Prozess geben wird", sagte Rechtsanwalt Eberhard Kempf.

Der Täter, der in Schwalmstadt (Hessen) seine lebenslange Haftstrafe absitzt, hatte beanstandet, das Frankfurter Landgericht habe sein Urteil am 27. Juli 2003 auf Beweismittel gestützt, die infolge der erpressten Aussagen gefunden worden seien. Die Straßburger Richter stellten jedoch fest, dass diese Beweismittel zur Verurteilung nicht erforderlich gewesen seien, weil Gäfgen ein neues Geständnis abgelegt habe.

Die deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) stellte klar: "Das Folterverbot gilt absolut. Die Menschenwürde ist das kostbarste Gut der Menschenrechte und Grundlage unseres gesamten Rechtssystems. Diese rote Linie darf niemals überschritten werden".